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Do, Mär

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Baurecht: Gefälligkeiten können teuer werden

Baurecht

Guten Freunden hilft man gerne und schreibt auch nicht immer gleich eine Rechnung. Auch Architekten oder Statiker greifen Freunden bei Planungen und kleineren Umbauten schon mal unentgeltlich unter die Arme und planen, rechnen oder überwachen »nebenbei« den einen oder anderen Bau.

Vor diesem Freundschaftsdienst warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): Auch bei Freundschaftsdiensten haftet der Architekt. Passiert etwas, muss er dafür geradestehen - und trägt dasselbe Haftungsrisiko, wie bei ordnungsgemäßer Beauftragung mit auskömmlichem Honorar.

Wegen dieses enormen Haftungsrisikos rät die ARGE Baurecht von solchen Gefälligkeiten ab. Auch unter Freunden sollten Architekten ihre Leistungspflichten ernst nehmen und so sorgfältig wie immer arbeiten, um das Risiko eines Haftungsfalls zu verringern. Gute Arbeit kostet natürlich Zeit und dafür wird Honorar fällig, ganz wie bei jedem anderen Bauherren auch. Wahre Freunde werden dafür Verständnis haben. Bei Tätigkeiten für Familienangehörige besteht ohnehin kein Versicherungsschutz.

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com

 


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