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Mi, Apr

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Baurecht: Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren

Baurecht
Jeder Winter bringt Probleme und damit witterungsbedingte Unterbrechungen am Bau mit sich. Auch wenn der Winter, wie jedes Jahr, eine terminlich absehbare Wiederholung darstellt, gibt es immer wieder Streit zwischen den am Bau Beteiligten, wer die Kosten für Bauunterbrechnungen tragen soll.

Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät kommunalen Bauherren und öffentlichen Auftragebern dringend zu klaren vertraglichen Absprachen. Geklärt werden muss unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind. Wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt. Und wie die Ausfalltage gegebenenfalls monetär ausgeglichen werden. Je früher die Vereinbarungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau - auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft.

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com

Andrea Gebhard ist Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Partnerin im Büro mahl·gebhard·konzepte und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes. Foto: Laurence Chaperon

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Mit der Showcase Factory wurde ein wirksames bauliches Zeichen nach innen wie auch nach außen gesetzt. Fotograf Olaf Mahlstedt

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Die Boulderhalle im schweizerischen Dübendorf ist ein Treffpunkt von kletterbegeisterten Menschen jeder Altersklasse. Auf 800 Quadratmeter gibt es eine Vielfalt an Boulderwänden und Kletterrouten.

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