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Rechtsprobleme bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge

Baurecht
Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge führt mitunter zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Deshalb sollten öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht konsequent beachten, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit seinem Urteil vom 9. Juni 2011 (Az.: X ZR 143/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine weitere richtungsweisende Entscheidung gefällt, die die Rechte der Bieter erheblich stärkt. In dem konkreten Fall hatte ein Bieter die Ausschreibungsunterlagen vom Anwalt prüfen lassen. Der Rechtsanwalt hatte dabei objektive Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt.

Der Bieter klagte auf Ersatz seiner Anwaltskosten, der BGH gab ihm recht. Der Schadenersatzanspruch besteht bei Vorliegen objektiver Vergaberechtsverstöße, ohne dass der Bieter auf die Rechtmäßigkeit der Vergabeunterlagen vertraut haben muss. Zudem lässt sich die BGH-Entscheidung so verstehen, dass auch die vorherige Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens keine zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung des Schadenersatzanspruches ist. Diese Erleichterung für den Kläger könnte, so die Einschätzung der ARGE Baurecht, zu einem Anstieg derartiger Bieterklagen in Zukunft führen. Für die Kommunen bedeutet das Urteil: Auch geringfügige vergaberechtliche Fehler können bei hohen Auftragswerten sehr hohe Kosten nach sich ziehen.

Öffentliche Auftraggeber sollten daher in Zukunft noch stärker auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben achten.

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

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