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Fr, Apr

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Lösungen für das Rauchen am Arbeitsplatz

Außenraum

Rauchen am Arbeitsplatz – ein umstrittenes und häufig diskutiertes Thema. Die Gesetze in Österreich verpflichten sich zum Schutz der Nichtraucher und Passivraucher. Diese Verordnungen beinhalten aber nicht nur den privaten Raum, sondern auch das Rauchen am Arbeitsplatz. Österreich hat im Jahr 2005 wirksame Maßnahmen beschlossen, die vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an geschlossenen öffentlichen Orten schützen.

Jeder hat das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 30 AschG) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor der Einwirklung von Tabakrauch geschützt werden. Bei Nichtbefolgung drohen dem verantwortlichen Arbeitgeber hohe Geldstrafen.

Der Betriebsrat hat die Pflicht, die Einhaltung und Durchführung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften zu überwachen (§ 89 Z 3 ArbVG)
Ein Rauchverbot besteht,

  • - wenn Raucher und Nichtraucher aus betrieblichen Gründen gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird (Abs. 2), und
  • - in Sanitär- und Umkleideräumen (Abs. 4).

Ein Rauchverbot besteht,

  • - wenn Raucher und Nichtraucher aus betrieblichen Gründen gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird (Abs. 2), und
  • - in Sanitär- und Umkleideräumen (Abs. 4).
  • Allgemein gilt:
  • - Nichtraucher müssen vor den Einwirklungen von Tabakrauch geschützt werden, soweit dies nach Art des Betriebes möglich ist (Abs. 1).
  • - In Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen müssen Nichtraucher durch technische oder organisatorische Maßnahmen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden (Abs. 3).

Optimale Lösungen für den Arbeitgeber
Raumlüftungsmaßnahmen reichen nicht aus – nur technische Lösungen, wie die Anbringung von eigens vorgesehen Kabinen in den geschlossenen Räumen oder Raucherinseln im Außenbereich, können vom Arbeitgeber optimal und gesetzeskonform umgesetzt werden.

Vor allem in der Industrie und in großen Firmen werden Rauchunterstände bevorzugt im Außenbereich aufgestellt. Viele Lösungen – auch individueller Art – bietet in diesem Bereich die Ziegler Außenanlagen GmbH. Egal, ob freistehende überdachte Raucherinseln oder verglaste Raucherunterstände – bei Ziegler sind standardisierte und individuelle Lösungsansätze zu finden und das seit 20 Jahren. Die Raucherinseln variieren in der Größe und können so je nach Firmengröße angepasst werden. Darüber hinaus gibt es für die kalte und dunkle Jahreszeit spezielle Wärmestrahler und LED-Beleuchtungssysteme um den Mitarbeiter eine geschützte Rauchmöglichkeit zu bieten.

Lösungen für den öffentlichen Bereich
Aber nicht nur Firmen sind vom Nichtraucherschutzgesetz betroffen, auch öffentliche Einrichtungen, Geschäfte und Gastronomiebetriebe müssen sich nach Lösungen für Ihre Gäste und Kunden umsehen.

Der Raucherunterstand »APOLLO« von Ziegler Außenanlagen zeichnet sich vor allem durch ein weißes, schlichtes Design aus, das den rauchenden Kunden eine freundliche und angenehme Rauchatmosphäre bietet.

Abgesehen davon, für welche Lösung sich der Arbeitgeber oder die Einrichtung entscheidet – im Vordergrund sollte immer der Schutz der Nichtraucher, aber auch ein passendes Umfeld für den Raucher stehen.

Kontakt:
Joachim Pollanz | Geschäftsführer
Ziegler Außenanlagen GmbH
Betriebsstraße 13 / Top 23
A-4844 Regau
www.ziegler-metall.at

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