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Uni Stuttgart: Rückerstattung von Studiengebühren

Die Universität Stuttgart weist darauf hin, dass Studiengebühren bei Exmatrikulation oder Beurlaubung künftig auch mehr als einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit anteilig rückerstattet werden. Dies ist in einer Neuregelung des »Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich« festgelegt. Um die Rückerstattung sowohl für die Studierenden als auch für die Verwaltung transparent und handhabbar zu gestalten, hat man sich an der Universität Stuttgart wie auch an anderen Landesuniversitäten für die monatsbezogene Erstattung entschieden.

Ab sofort gilt folgende Regelung: Bei einer Exmatrikulation oder Beurlaubung bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn werden wie bisher die Gebühren in voller Höhe von 500 Euro erstattet. Eine Teilrückzahlung von 400 Euro gibt es bis 31. Mai im Sommersemester bzw. 30. November im Wintersemester, von 300 Euro bis 30. Juni bzw. 31. Dezember, von 200 Euro bis 31. Juli bzw. 31. Januar und von 100 Euro bis 31. August bzw. 28. oder 29. Februar. Maßgeblich für die Rückerstattung ist das jeweilige Datum, zu dem alle erforderlichen Anträge und Unterlagen vollständig vorliegen müssen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine sofortige Exmatrikulation oder Beurlaubung im laufenden Semester sind unverändert.

Unberührt von dieser Neuregelung ist der Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro, der weiterhin nur bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn in voller Höhe erstattet wird. 

Nach der bisherigen Gesetzeslage wurde bei einer Exmatrikulation bis einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit und bei Beantragung der Beurlaubung vor Beginn der Vorlesungszeit die Studiengebühr ganz erstattet. Eine teilweise Rückerstattung im weiteren Verlauf des Semesters war nicht vorgesehen. 

Studierende können sich online informieren unter

www.uni-stuttgart.de/studieren/service/admin/erstattung/index.html 

Rückzahlungen zur Geschwisterregelung im Zeitplan

Bei der Befreiung von Studiengebühren aufgrund des neuen Gesetzes zur sogenannten Geschwisterregelung ist die Universität in ihrem selbst gesetzten Zeitplan. Vor Vorlesungsbeginn am 20. April versandte die Universität 3.460 und inzwischen weitere 100 Befreiungsbescheide und wies die Rückerstattung von 500 Euro an. In Bearbeitung sind lediglich noch Fälle, die jetzt erst eingegangen sind oder bei denen entweder erforderlichen Nachweise sowie Kontodaten nicht oder nicht vollständig angegeben oder falsche Beträge überwiesen wurden. Dr. Holger Bauknecht, Leiter des Dezernats Studentische Angelegenheit, ist sicher, dass auch diese aufwändig per Hand zu bearbeitenden Anträge bis Ende April erledigt sein werden. Insgesamt rechnet die Universität durch die neue Geschwisterregelung mit knapp 4.000 Befreiungen, also einem Rückgang der ursprünglich für das Sommersemester erwarteten rund sechs Millionen Euro um zwei Millionen.

Mehr unter

www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren/#c102075

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