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Mi, Apr

Niemals auf ein Bodengutachten verzichten

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Im Baugewerbe entstehen aktuell nach wie vor zu viele Schäden im Bereich der Gebäudeabdichtung, obwohl seit Jahrzehnten das Fachwissen besteht und marktgängige Abdichtungssysteme vorhanden sind.

Die durch den Klimawandel bedingte Zunahme von Extremwettereignissen und die langen Regenperioden im Winter 2023/2024 führten zu steigenden Grundwasserpegeln und einem regelrechten „Absaufen“ von Kellern, wie z.B. entlang des Niederrheins, der Ruhr oder Emscher. Diese Entwicklungen erfordern ein Umdenken in der Risikobewertung von Grund- und Schichtenwasser für das Objekt und der Planung der Gebäudeabdichtung.

Unsere zweiteilige Beitragsreihe gibt einen Einblick aus der versicherungsrechtlichen Schadenpraxis zu typischen Fehlerquellen, die regelmäßig mitursächlich für eine fehlerhafte Gebäudeabdichtung sind:

  • Teil 1: Warum ein Bodengutachten unverzichtbar ist und wie dessen Fehlen zu typischen Fehlerquellen in der Gebäudeabdichtung führt.
  • Teil 2: Wie die sorgfältige Prüfung eines Bodengutachtens sowie die Wahl eines sicheren Abdichtungskonzepts zur Vermeidung von Schäden beitragen können.

Bodengutachten – Die Grundlage für eine sichere Abdichtung

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Bauherren aus Kostengründen auf ein Bodengutachten verzichten und Planer, Fachplaner und Bauunternehmen nicht energisch genug auf die Vorlage eines Bodengutachtens insistieren und aus dem bauherrnseitigen Verzicht die falschen Schlussfolgerungen ziehen.

Dabei ist es so einfach.

Nach DIN EN 1997-2 in Verbindung mit DIN 4020 Abschnitt 4.1 müssen für jede Bauaufgabe der Aufbau und die Beschaffenheit von Boden und Fels im Baugrund sowie die Grundwasserverhältnisse ausreichend bekannt sein, um insbesondere die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks sowie die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Umgebung sicher beurteilen zu können.

Bauherren tragen grundsätzlich das Baugrundrisiko und es ist eine Mitwirkungspflicht der Bauherren, den beteiligten Planern, Fachplanern und Bauunternehmen ein Bodengutachten als Planungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Bei Baumaßnahmen der Geotechnischen Kategorie GK 2 oder GK 3 ist gemäß DIN 4020 ein Sachverständiger für Geotechnik einzuschalten. In den eher seltenen Fällen der Geotechnischen Kategorie 1 wird dies zwar nicht verlangt. Es bestehen aber auch hier Mindestanforderungen an die geotechnische Untersuchung des Baugrunds. In der Regel werden Entwurfsverfasser auf diesem Fachgebiet nicht über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen, so dass geeignete Fachplaner heranzuziehen sind (vgl. § 54 Abs. 2 MBO).

Die Rechtsprechung geht konsequent davon aus, dass ein Bodengutachten schon im Rahmen der Grundlagenermittlung eingeholt werden muss.

Wichtig ist, dass Architekten und auch Statiker vom Bauherrn die Vorlage eines Bodengutachtens einfordern, zumal das Bodengutachten nicht nur für die Abdichtung des Gebäudes entscheidend ist, sondern auch für dessen Standsicherheit.

Verletzt ein Bauherr seine Mitwirkungspflichten müssen die Planer schriftlich Bedenken anmelden und den Bauherrn unter Fristsetzung zur Vorlage eines Bodengutachtens auffordern. Bei Verletzung der bauherrnseitigen Mitwirkungspflichten sieht das Gesetz Ansprüche und auch Kündigungsmöglichkeiten für Planer und Unternehmer vor.

Bauherren, die nicht bereit sind, die notwendigen Kosten für ein Bodengutachten zu tragen, sollte von der Durchführung eines Bauvorhabens ohnehin abgeraten werden. Keinesfalls dürfen (Fach-) Planer sich zu einer Planung ohne Bodengutachten hinreißen lassen, denn eine Planung ohne Bodengutachten ist wie eine Planung ins Blaue hinein. Das dürfte schon per se eine Pflichtverletzung nach der baurechtlichen Rechtsprechung begründen und führt regelmäßig zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Fazit

Ein fundiertes Bodengutachten ist nicht nur für die technische Planung eines Bauvorhabens unverzichtbar, sondern auch aus versicherungsrechtlicher Sicht essenziell. Ohne ein solches Gutachten bewegen sich Bauherren, Planer und Bauunternehmen auf riskantem Terrain – mit potenziell hohen Folgekosten und rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall. Die Praxis zeigt: Fehler, die durch das Fehlen eines Bodengutachtens entstehen, führen häufig zu Streitigkeiten, die für alle Beteiligten vermeidbar gewesen wären.

Im zweiten Teil dieser Reihe beleuchten wir, wie die Ergebnisse eines Bodengutachtens richtig geprüft und ausgewertet werden, um das sicherste Abdichtungskonzept zu planen. Denn nur eine sorgfältige Ausführung bietet Bauwerken langfristigen Schutz – und reduziert zugleich Risiken für alle Beteiligten.

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