Der Klimawandel verschärft die Herausforderungen bei der Gebäudeabdichtung: Steigende Grundwasserpegel und extreme Wetterereignisse erfordern eine präzise Risikobewertung und sichere Abdichtungskonzepte.
In Teil 1 unserer Beitragsreihe wurde erläutert, warum ein Bodengutachten unverzichtbar ist und welche Risiken bei dessen Fehlen drohen. Doch das Vorliegen eines Gutachtens allein bietet noch keine Sicherheit. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse fachlich richtig ausgewertet und in ein sicheres Abdichtungskonzept überführt werden.
Bodengutachten sorgfältig prüfen und richtig auswerten
Die Schadenpraxis zeigt, dass Schäden nicht nur durch das Fehlen eines Bodengutachtens verursacht werden können, sondern auch durch unzureichende Auswertung dessen Erkenntnisse oder Fehlinterpretationen.
In der Regel äußern sich Bodengutachter detailliert zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Ebenfalls werden zumeist die Gefahren für das Objekt durch Schichtenwasser oder zeitweise drückendes Wasser beschrieben. Im besten Fall geht das Gutachten auf die Wassereinwirkungsklassen der DIN 18033-1 Tabelle 1 ein. Sofern dies nicht erfolgt, sollte der Bodengutachter zur Nachbesserung seiner Leistung aufgefordert werden.
Bei unklaren Aussagen in einem Bodengutachten oder fachlichen Zweifeln an den Ergebnissen sollte der Planer seine Bedenken schriftlich äußern und mit dem Bodengutachter Rücksprache halten.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn in einem Bodengutachten ausgeführt wird, dass eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte ausreichend sei, sofern eine Ringdrainage errichtet werde. Diese Feststellung sollte mit dem Bodengutachter kritisch besprochen werden. In vielen Fällen aus der Schadenpraxis hat sich diese Empfehlung geradezu als Haftungsfalle für den Planer erwiesen, weil das Objekt nur gegen Bodenfeuchte in Kombination mit einer Drainage abgedichtet, aber die Gefahr von zeitweise drückendem Wasser verkannt wurde.
Aus Sicherheitsgründen sollte von einer bloßen Abdichtung gegen Bodenfeuchte (selbst mit eingebauter Ringdrainage) Abstand genommen werden, da nahezu an jedem Objekt ein Schaden durch zeitweise drückendes Wasser eintreten kann. Nichtsdestotrotz erfordert die Errichtung einer DIN-konformen Drainage eine ausführliche Detailplanung und Ausschreibung sowie eine sorgfältige Überwachung der Ausführung.
Wahl des sichersten Abdichtungskonzepts und detaillierte Ausführungsplanung
Als Leitbild sollten die Planer für Ihre Bauherren immer den planerisch und bautechnisch sichersten Weg beschreiten und die Gebäude nicht unnötigen und vor allem vermeidbaren Risiken aussetzen.
Die Planung einer weißen Wanne oder druckwasserdichten Abdichtung kann viele unnötige Feuchtigkeitsschäden an Objekten vermeiden und sollte der planerische Standard für jeden Gebäudetyp sein. Kostenmäßig dürfte die Herstellung einer weißen Wanne oder druckwasserdichten Abdichtung kaum noch ins Gewicht fallen. Jedenfalls werden eventuelle Mehrkosten durch ein hohes Maß an Sicherheit für die Bauherren sowie einen deutlich erhöhten Wiederveräußerungswert mehr als aufgewogen.
Aus Sicht der Schadenregulierung sind im erdberührten Bereich Wände aus druckwasserdichtem Beton/Ortbeton mit Begrenzung der Rissweite und entsprechender Ausbildung der Fugen einem gemauerten Mauerwerk vorzuziehen, auch weil sich der Anschluss an die ebenfalls druckwasserdichte Bodenplatte einfacher gestalten lässt.
Ein besonderes planerisches Augenmerk ist auf eine druckwasserdichte Abdichtung bei Objekten zu legen, die in Hanglage, in Flussnähe, und oder in Abbauregionen liegen, deren Grundwasserstände durch Pumpenanlagen künstlich niedrig gehalten werden.
Überdies sollte standardmäßig – auch bei nicht unterkellerten Gebäuden- eine druckwasserdichte Abdichtung der Sohle-Wand-Bereiche einschließlich der Tür- und Fensteranschlüsse vorgesehen werden. Dies sind kritische Gebäudeteile, die angesichts der klimabedingt zunehmenden Gefahren durch Starkregenereignisse zeitweise drückendem Wasser ausgesetzt sein können.
Neben der Wahl eines sicheren Abdichtungskonzepts ist für den Erfolg eines dauerhaft dichten Gebäudes gleichermaßen eine detaillierte Ausführungsplanung, eine präzise formulierte Ausschreibung sowie eine engmaschige und intensive Objektüberwachung der kritischen Gebäudebereiche erforderlich. Das Abdichtungskonzept sowie die druckwasserdichte Abdichtung der Sohle-Wand-Bereiche müssen planerisch im Detail dargestellt und entsprechend ausgeschrieben werden.
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft kann an alle am Bau beteiligten Planer und Unternehmen nur dringend appelliert werden, die sichersten Abdichtungskonzepte für Ihre Bauherren zu wählen und im Bereich der Gebäudeabdichtungen keine Kompromisse einzugehen.
Fazit
Ein Bodengutachten bildet die Grundlage. Doch erst die richtige Auswertung und die konsequente Umsetzung in ein sicheres Abdichtungskonzept schaffen den notwendigen Schutz für Gebäude und ihre Nutzer.
Für Architekten, Ingenieure und Planer gilt: Keine Kompromisse bei der Gebäudeabdichtung. Nur wer auf das sicherste Konzept setzt, schützt seine Bauherren – und sich selbst – vor unnötigen Haftungsrisiken.
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