Wie werde ich als Architekt selbstständig? Freiberufler haben kein leichtes Leben, doch wer als Architekt eine Nische oder lukrative Zielgruppe entdeckt hat, kann den Sprung in die Selbstständigkeit durchaus wagen. In eigenen Projekten entfaltet sich die Kreativität, was langfristig zu mehr Zufriedenheit im Beruf führt. Doch wie gehen Architekten den Schritt in die Selbstständigkeit am besten an?
Von der Rechtsform bis zum Dresscode: Was beim Schritt in die Selbstständigkeit zu beachten ist
Am Anfang steht ein einzigartiges Firmenprofil mit einem hohen Wiedererkennungswert, denn das hilft schon Uniabsolventen, aus der Masse hervorzustechen. Gefragt ist zudem eine realistische Markteinschätzung. Ein bestimmter Standort ist ebenso unwichtig wie Designerbüromöbell. Unabdingbar ist jedoch eine gute Erreichbarkeit und ein Talent zum Networking, sei es online oder offline. Investieren sollte der zukünftige Inhaber eines Architekturbüros auf jeden Fall in sein äußeres Erscheinungsbild. Der Selbstständige muss sich zwar keinem Firmendresscode und somit dem Zweireiher unterwerfen, doch sollte die Kleidung den Geist seines Unternehmens repräsentieren. Von Calvin Klein kann bei Peek & Cloppenburg angemessene Kleidung für verschiedene Anlässe gefunden werden.
Weiterhin kommen auf den aufgehenden selbstständigen Architekt gewisse Gründungskosten zu. Dazu zählen Steuern und Versicherungen, Werbe- und Betriebskosten, Kapitalbedarf für die Anlaufphase und Gebühren für diverse Registrierungen. Eine Anmeldung bei Gewerbe- und Finanzamt ist Pflicht. Weiterhin ist eine Mitgliedschaft bei der Architektenkammer obligatorisch. Die Rechtsform sollte ebenfalls frühzeitig geplant werden. Als selbstständiger Einzelunternehmer benötigt ein Architekt weder einen Handelsregistereintrag noch ein bestimmtes Startkapital, die Anmeldung bei der IHK entfällt ebenfalls. Der Nachteil ist, dass mit dem kompletten Privatvermögen gehaftet wird. Mindestkapital wird auch bei der Partnergesellschaft (PartG) nicht benötigt. Die Gründung erfolgt durch einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag und die Anmeldung beim Registergericht. Durch die sogenannte "Handelndenhaftung" erfolgt keine Haftung bei Schäden, die durch einen Partner verursacht werden. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Alternativ bietet sich die UG mit einer Einlage von einem Euro an. Beide Rechtsformen müssen ins Handelsregister eingetragen werden und haben eine Haftungsbeschränkung. Eine weitere Möglichkeit ist der Einstieg in ein bestehendes Architekturbüro. Wer die Selbstständigkeit plant, sollte sich vorab unbedingt kompetenten Rat holen und das nicht nur bezüglich der zu wählenden Rechtsform. Die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer sind die erste Anlaufstelle, oft bieten sie eine Beratung für Existenzgründer an. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt ebenfalls Gründer, gleich, ob sie direkt von der Uni kommen oder schon länger im Berufsleben stehen. Existenzgründerseminare bietet das Institut für Freie Berufe an, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hält zudem viele Informationen auf www.existenzgruender.de parat.
Selbstständigkeit ist vor allem eine Typfrage
Selbstständige haben kreativen Spielraum und eine größere Freiheit als Angestellte. Doch bedeutet die Arbeit als Freiberufler auch, Durststrecken und finanzielle Engpässe zu überwinden und oft an Wochenenden arbeiten zu müssen. Wer jedoch ein Kämpfertyp ist und über eine hohe Motivation verfügt, kann sein eigenes Unternehmen mit einer durchdachten Planung durchaus zum Erfolg führen.