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Mi, Jan

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Architektenkammer Rheinland-Pfalz fordert den Erhalt des Verwaltungsgerichtes Mainz

Nachrichten
Eine gute Erreichbarkeit der Justiz als Garantie des Rechtsstaates wird im Regierungsprogramm der Landesregierung Rheinland-Pfalz ausdrücklich erwähnt. Auch im Bereich des öffentlichen Baurechtes, das geprägt ist von Genehmigungen und Versagen von Bebauungsmöglichkeiten, muss besonderer Wert auf die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes als Bestandteil der Rechtsstaatsgarantie gelegt werden.

Wenn zunehmend mehr Bürger zur Erreichung seines Rechtsschutzzieles das für ihn zuständige Gericht nur mit Aufwand erreichen können, dann steht diese Rechtsstaatsgarantie in Frage, erklärt die Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Gerade die vielfältigen Aufgaben eines Verwaltungsgerichtes, bei denen es häufig um Streitigkeiten mit einem geringen Streitwert, aber mit einer hohen Betroffenheit für den Bürger geht, muss die gute Erreichbarkeit eines Gerichtes gewährleistet sein.

So besteht Unverständnis in den betroffenen Landkreisen und Städten, dass in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt und in der größten Universitätsstadt des Landes ein Gerichtsstandort, der auch für diese Verfahren vor Ort zum Hochschulzugang gebraucht wird, aufgelöst werden soll.

Gegen eine Abschaffung des Verwaltungsgerichtes Mainz spricht weiterhin aus der Sicht der Architektenkammer Rheinland-Pfalz der Umstand, dass dort seit Jahrzehnten die Berufsgerichtsbarkeit der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner angesiedelt ist. Der für diese spezialgerichtliche Tätigkeit erforderliche Sach- und Fachverstand ist beim Verwaltungsgericht Mainz als landesweit erstinstanzlichem Gericht angesiedelt.

Mit den anderen Kammern der Freien Berufe, insbesondere der Heilberufe, deren Berufsgerichtsbarkeit ebenfalls beim Verwaltungsgericht Mainz angesiedel ist, fordert die Architektenkammer die Landesregierung auf, das Verwaltungsgericht in Mainz zu halten.


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