Wenn die Planvorbereitung unzureichend ist und die politische Entscheidungsfindung sehr lange dauert, kommt es oft zur Überschreitung der ursprünglich angesetzten Baukosten. Darauf weist die Architektenkammer Baden-Württemberg hin. Als Basis für die Entscheidung, ob ein Bauprojekt machbar ist, dienen meist erste Kostenüberschläge, die noch nicht auf präzise Raumprogramme und Materialentscheidungen oder, beim Bauen im Bestand, auf keine umfassende Analyse des Vorhandenen zurückgreifen können. "Oft zieht sich der politische Entscheidungsprozess über Jahre hin. Wenn dann schließlich ein Beschluss für den Bau vorliegt, soll meist umgehend mit ihm begonnen werden – für eine Aktualisierung der Kostenermittlung bleibt kein Raum“, erläutert Präsident Wolfgang Riehle.
Um künftigen Fehlentwicklungen vorzubeugen, stellt die Architektenkammer Baden-Württemberg deshalb klare Forderungen: Einem komplexen Bauprojekt muss eine Machbarkeitsstudie vorangehen, denn Investitionen in eine sorgfältige Planungsvorbereitung, in der alle Ziele und Anforderungen und ihre jeweiligen Konsequenzen zu Ende gedacht sind, zahlen sich vielfach aus. Die Ergebnisse aus dieser Studie haben als verbindliche Grundlage für ein Projektgutachten zu gelten, in dem wiederum das komplette Raumprogramm sowie realistische Baukosten enthalten sind. Denn wenn der politische Wille vorab eine geschönte Bausumme diktiert, ist späterer Ärger vorprogrammiert.
Darüber hinaus empfiehlt Riehle den Auftraggebern, die Leistungsphasen nicht zu trennen: „Architekten sind aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung prädestiniert, die Arbeit aller an Planung und Bau Beteiligter über den gesamten Prozess hinweg zu koordinieren.“ Damit übernehmen sie auch die Verantwortung für die Qualität des Gesamtergebnisses und überschauen die kompletten Kosten. Bei diesen lassen sich belastbare Zahlen frühestens in der Entwurfsplanung ermitteln. Außerdem gilt es bei Änderungen im Bereich der Investitionskosten den direkten Einfluss auf die späteren Betriebskosten zu benennen.
Und schließlich müssen laut Kammer die Zuständigkeiten auf Bauherrenseite eindeutig geklärt sein; denn diese fungiert als Schnittstelle zwischen Fachplanern und beauftragten Unternehmen. Außerdem obliegt es dem Bauherrn vertraglich zu vereinbaren, welche Rollen die am Bau Beteiligten jeweils zu erfüllen haben, und die Einhaltung zu kontrollieren. Ihre eigenen Mitglieder fordert die Architektenkammer Baden-Württemberg auf, bei der Projektentwicklung nicht nur als Planer sondern auch als Berater der Politik aufzutreten.