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Di, Mär

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Konferenz: Inklusion – barrierefreie Räume planen

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Was genau bedeutet Zugänglichkeit und wie kann barrierefrei geplant werden? Darüber diskutierten am 8. Februar Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Politik sowie Architektur und Landschaftsplanung bei der Konferenz „Inklusiv gestalten – Ideen und gute Beispiel aus Architektur und Stadtplanung“. Zu der Konferenz eingeladen hatte Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer, der Architektenkammer Baden-Württemberg sowie der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg, Stephanie Aeffner. Vorgestellt werden unter anderem gute Beispiele von barrierefreier und inklusiver Gestaltung im Wohnungsbau und öffentlicher Gebäude.

„Beim Thema Barrierefreiheit geht es nicht um das ‚ob“, sondern um das ‚wie‘,“ so Jürgen Dusel zur Eröffnung der Veranstaltung. „Barrierefreiheit hat eine starke soziale Dimension und ist als ein zentrales Recht in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Dennoch ist gerade der Zugang zu bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum für viele Menschen mit Behinderungen versperrt. Auch bei der Infrastruktur gibt es in vielen Städten noch deutlichen Nachholbedarf. Barrierefreiheit muss daher ein Qualitätsstandard für modernes Bauen werden – auch vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft,“ so Dusel abschließend.

Die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Soziales und Integration, Bärbl Mielich, wies in ihrer Begrüßung insbesondere auf die Landesstrategie „Quartier 2020“ hin, die spannende, zukunftsweisende Antworten auf die drängenden demographischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gebe: „Barrierefreiheit umfasst weit mehr als eine Rampe, einen abgesenkten Bordstein oder das Tonsignal an der Ampel. Barrierefreiheit spielt vor allem überall dort eine Rolle, wo Menschen sich in ihrem Alltag ganz selbstverständlich begegnen: in den Nachbarschaften, Dörfern und Stadtteilen. Seit 2017 unterstützen wir deshalb die Kommunen des Landes mit unserer Quartierstrategie 2020. Zu ihr gehören neben einem barrierefreien Wohn- und Nahversorgungsangebot eine tragende soziale Infrastruktur sowie ein wertschätzendes und von bürgerschaftlichem Engagement getragenes gesellschaftliches Umfeld.“

„Es ist gut, dass die Bundesarchitektenkammer das Thema Inklusion zu ihrem aktuellen Schwerpunkt gemacht hat“, führte Markus Müller, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, aus. Er freute sich „über die restlos ausgebuchte Veranstaltung: Rund 300 Kolleginnen und Kollegen sowie 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hier zusammengekommen, um sich über die barrierefreie Gestaltung unserer gebauten Umwelt auszutauschen. Gemeinsam mit Betroffenen und den Entscheidungsträgern kann es uns Architektinnen und Architekten gelingen, Gebäude und öffentlichen Raum menschengerechter zu gestalten“, zeigte sich Müller überzeugt. Er rief zugleich zu Einreichungen zum „Dr. Ursula Broermann-Preis für beispielhaftes barrierefreies Bauen 2019“ auf, den die Architektenkammer Baden-Württemberg und der Dachverband Integratives Planen und Bauen bereits zum vierten Mal gemeinsam ausloben.

Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, wies auf die intensive Kooperation des Bundesbeauftragten, der Architektenkammern der Länder und der Bundesarchitektenkammer hin: „Mit diesen Regionalkonferenzen haben wir gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten ein außerordentlich erfolgreiches Veranstaltungsformat etabliert, das dazu beiträgt, gesellschaftlich höchst relevante Politikziele als geballte Information an die für die Umsetzung verantwortlichen Planerinnen und Planer weiterzugeben.“

Die Regionalkonferenz stellte mit Impulsvorträgen, Präsentationen gelungener Projekte sowie in Gesprächsrunden vor, wie interdisziplinäre und intelligente Planungsansätze aussehen können. Die auch in Stuttgart von der ZDF-Journalistin Katrin Müller-Hohenstein moderierte Veranstaltung richtete sich an Architektinnen und Architekten, an Stadtplanerinnen und Stadtplaner, an die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen, aber auch an Auftraggeber aus Kommunen und der Wohnungswirtschaft sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Weitere Regionalkonferenzen mit Unterstützung des Bundesbeauftragten wurden bereits in München, Hannover, Duisburg, Schwerin, Erfurt, Kaiserslautern und anderen Städten veranstaltet.


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