16
Fr, Jan

Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8

Europäischer Gerichtshof kippt die Verbindlichkeit der Architekten- und Ingenieurhonorare

Nachrichten

 

Mit heutigem Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen, sondern die Honorare zukünftig frei zu vereinbaren seien.

Der Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit der 2006 verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie. Gemäß dieser Richtlinie soll in einem freien europäischen Binnenmarkt der Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein. Etwas anderes gilt nur, wenn das verbindliche Preisrecht zwingend erforderlich ist, um höherrangige Güter wie Leben oder Gesundheit zu schützen. Die Bundesregierung hat ausführlich dargelegt, dass eine verbindliche Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen genau diese Anforderungen erfüllt und somit ein wichtiger Bestandteil einer ganzen Reihe qualitätssichernder Regelungen ist, wie der Schutz der Berufsbezeichnung, die Fortbildungspflicht oder die berufsethischen Standards zum Schutz der Baukultur. Denn die HOAI in ihrer bisherigen Form verhindert einen ruinösen Preiswettbewerb, um Auftraggebern die bestmöglichen Leistungen zu sichern, deren Qualität kaum im Voraus bewertet werden kann und gleichzeitig besonders großen Einfluss auf das Leben der Menschen hat. Der Gerichtshof ist dieser Argumentation jedoch auch mit Blick auf alle anderen EU Mitgliedsstaaten nicht gefolgt, da dort ebenfalls ohne verbindliche Honorarsätze qualitätvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht würden.

„Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da die wissenschaftlich ermittelten Honorarsätze zukünftig nicht mehr verpflichtend gelten, und wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen,“ sagt die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann.

„Wichtig ist uns, auch weiterhin auf Basis angemessener Honorare arbeiten zu können, um Auftraggebern den ganzheitlichen Leistungsumfang zukommen lassen zu können, der zur optimalen Lösung baulicher Aufgaben notwendig ist, und zwar sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Allgemeinheit, denn Bauen ist nie nur privat. Wie sorgfältig wir unsere Gebäude planen und wie nachhaltig wir sie bauen und betreiben, trägt maßgeblich zur Qualität der gebauten Umwelt und auch zum Klimaschutz bei. Wir werden die intensiven Gespräche mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium fortführen, um die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten.“

Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Bauherren, Planer und Bauausführende. Die HOAI gewährleistet zudem eine große Rechtssicherheit für alle am Bau Beteiligten, da sich Rechtsprechung und Praxis tiefgreifend mit den einzelnen Leistungsbildern auseinandergesetzt haben.


Mit dem LD 530 BT lassen sich Entfernungen von bis zu 200 Metern exakt erfassen – selbst bei grellem Tageslicht. Die integrierte Kamera mit 4-fach-Zoom und kontraststarkem 2,4-Zoll-Display sorgt für sichere Zielerfassung, das ausklappbare Endstück unterstützt präzise Messungen in Ecken und Kanten. Foto: Stabila

Planung

Der Recycling-Stein hat die Druckfestigkeitsklasse 12 und erreicht alle gängigen Schutzziele. Bild: E. Bayer Baustoffwerke GmbH + Co. KG

Premium-Advertorial

Der neue Heizstab IHD ist die passende Lösung für alle, die eine farblich einheitliche Ästhetik im Bad wünschen. Er ist in allen Heizkörperfarben der Zehnder Farbkarte erhältlich, sogar in exklusiver Chrom-Oberfläche. Damit bilden Heizkörper und Heizstab eine optische Einheit und werden zu einem farblich stimmigen Ensemble. Bildquellen: Zehnder Group Deutschland GmbH, Lahr

Gebäudetechnik

Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8

Anzeige AZ-C1a-300x250 R8

Anzeige AZ-C1b-300x600 R8