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Mo, Mär

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Architektur- und Designkalender »Archipendium 2013«

Fachliteratur

Für den Architekturkalender »Archipendium 2013« wurden über 365 Architekten gebeten, ihre Projekte in Form eines Fotos, eines kurzen Textes und einer Zeichnung einzusenden. 365 verschiedene Projekte werden im Kalender vorgestellt. Die Herausgeber haben sich bewusst für dieses ungewöhnliche Format entschieden, da sie als Architekten die »Kollision« von Baukultur mit der Alltagskultur in Form eines Kalenders als geeignetes Medium für die tägliche Dosis Architekturkultur sehen.

 

Teilnehmer sind 2013 u.a. BIG Bjarke Ingels Group, Chaix & Morel, COOP HIMMELB(L)AU, David Chipperfield, Delugan Meissl, Eisenman Architects, Foster+Partners, gmp von Gerkan, Marg und Partner, Graft, Jean Nouvel, King Kong, Massimiliano Fuksas, MVRDV, OMA, Steven Holl Architects, Tony Fretton, UNStudio and Zaha Hadid. Wem die Bauten eines Architektenkollegen noch nie gefallen haben, findet jetzt Genugtuung: Mit Hilfe des Architekturkalenders »Archipendium 2013« kann er sie wie jedes Jahr ungestraft abreißen.

Der Designkalender »2013 design« zeigt auf ebenfalls 365 Seiten inspiratives Design in Form von Möbeln, Ausstattungen und Szenographien.

www.archipendium.com

Wir verlosen drei Exemplare des »Archipendium 2013« an unsere Leser.
Und so nehmen Sie teil: Schreiben Sie uns bis 18. Dezember 2013 über das unten stehende Formular, wie viele Bauten im Architekturkalender »Archipendium 2013« enthalten sind. Kleiner Tipp: die Lösung finden Sie im Artikel.

Die richtige Lösung und das Los entscheiden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ihre Lösung muss bis zum 18. Dezember 2012 in der Redaktion eingetroffen sein. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und archimappublishers  Kaiser Peters Wormuth GbR. Es besteht kein Anspruch auf einen anderen als den festgelegten Gewinn. Wenn sich ein Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung nicht meldet, beziehungsweise eine Ermittlung nicht möglich ist, verfällt dessen Anspruch auf den Gewinn. Die AZ/Architekturzeitung haftet weder für Versäumnisse des den Gewinn bereitstellenden Unternehmens noch für sonstige Versäumnisse im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Gewinns. Die AZ/Architekturzeitung behält sich das Recht der jederzeitigen Unterbrechung oder Beendigung des Gewinnspieles ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vor. Die AZ/Architekturzeitung wird von diesem Recht insbesondere Gebrauch machen, wenn die weitere Durchführung des Gewinnspieles aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.


Für Anna Heringer ist Architektur ein Werkzeug, um Lebensbedingungen zu verbessern. Bild: Gerald V. Foris

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