Das von der Bundesregierung gestartete »Konjunkturpaket II« soll die Wirtschaft in der Krise stärken. Für Länder und Gemeinden bedeutet dies, dass sie Infrastrukturvorhaben zügig angehen und umsetzen sollen. Dabei sind die öffentlichen Auftraggeber an Vergaberegeln gebunden und müssen ab einer bestimmten Auftragssumme das geplante Projekt öffentlich ausschreiben.
Mit den Beschlüssen des von der Bundesregierung gestarteten »Konjunkturpakets II« werden den öffentlichen Auftraggebern Fristverkürzungen und Vereinfachungen bei der Verfahrenswahl ermöglicht. Diese aktuelle politische Beschlusslage gilt es in die Auftragsvergabepraxis umzusetzen. Eine Umsetzungsfrist gibt es nicht: Weder Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, noch Kommunen hatten Zeit, sich auf die neuen Vergaberegeln vorzubereiten.
Die Broschüre »Konjunkturpaket II Vereinfachung des Vergaberechts« der auf Vergabe-, Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp fasst die Lockerungen und Vereinfachungen im aktuellen Vergaberecht übersichtlich und praxistauglich zusammen. Sie enthält eine Sammlung der relevanten Erlasse und Beschlüsse mit den wichtigsten Neuheiten. Ergänzt durch Tabellen und Grafiken werden die Änderungen bei den Wertgrenzen und möglichen Fristverkürzungen veranschaulicht .
Die Broschüre steht zum Download bereit unter:
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HFK Rechtsanwälte
Heiermann Franke Knipp
Dr. Susanne Mertens
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