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Mo, Apr

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Baurecht: Urheberrechte im Architektenvertrag regeln

Baurecht
Immer häufiger beschäftigt die am Bau Beteiligten die Frage, ob die Planung des Architekten Urheberrechtsschutz genießt. Dem kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn das Bauvorhaben letztlich nicht mit diesem Planer realisiert wird oder später mit einem anderen Architekten geändert werden soll. Die Rechtsprechung ist mit der Bejahung des Urheberrechtsschutzes sehr zurückhaltend. Gefordert wird regelmäßig eine sogenannte überdurchschnittliche Gestaltungshöhe der Planung sowie ein ästhetischer Gehalt, der das Maß des Üblichen deutlich übersteigt.

Zwischen den gesetzlichen Vorgaben aus § 2 des Urhebergesetzes und den bisher von der obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Fällen ist es schwer, im Einzelfall eine sichere Prognose abzugeben. "Weil der Frage des Urheberschutzes auch wirtschaftlich enorme Bedeutung zukommt, sollten Architekten und Ingenieure mögliche zukünftige Probleme bereits im Rahmen des Architektenvertrages klären", empfiehlt der Baufachanwalt Peter Sohn.

Weitere Informationen www.arge-baurecht.com

 


Startschuss für die molekulare Biologie: Einer der Entwürfe, der bereits aus dem Architekturwettbewerb als Sieger hervorgegangen ist, wird nun zu einer baureifen Planung weiterentwickelt. Urheber: Fritsch + Tschaidse Architekten

Projekte (d)

Bei RESI handelt es sich um ein Bürogebäude, das ohne Heizung und Kühlung auskommt. Im Fokus des Projekts steht die Einfachheit über den gesamten Lebenszyklus. Bild: hehnpohl architektur bda

Menschen

Sita Profichat: Entwässerungstechnische schnelle Wegbegleitung für Praktiker und Planer. Bild: Sita Bauelemente GmbH

Dach

Für die Innenräume des Lufthansa Training & Conference Centers in Seeheim-Jugenheim war es wichtig, eine harmonische Mischung aus Gestaltung und Funktion zu schaffen. Foto: Drum GmbH & Co. KG, Waldmohr

Fassade

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