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Baurecht: Notdächer in die Kalkulation einbeziehen

Baurecht

Im Sommerhalbjahr wird viel gebaut und saniert. Baufirmen und Handwerksbetriebe haben in den warmen Monaten besonders viel zu tun. Das Wetter gilt als beständig, weder Schnee noch Eis erschweren den Bau oder schränken die Verwendung der Materialien ein.

Allerdings hat auch der Sommer seine Tücken: Starkregen, Hagelschlag und Stürme haben in den vergangenen Wochen manche Baustelle beeinträchtigt, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Bei Unwettern müssen die Unternehmer die Baustellen und Materialien schützen und die Baustelle sichern, etwa mit einem Notdach.

Solche Sicherungsmaßnahmen für »Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss« sind gemäß DIN 18299 Ziffer 4.1.10 Nebenleistungen. Der Auftragnehmer ist dafür zuständig und muss sie erbringen. Im Gegensatz zu Besonderen Leistungen bekommt er dafür auch keine zusätzliche Vergütung. Die ARGE Baurecht rät Baufirmen deshalb, wichtige Schutzmaßnahmen von Anfang an realistisch ins Angebot einzukalkulieren.


In diesem Schulgebäude im polnischen Breslau kam u. a. die Deckenplatte Rockfon Blanka X zum Einsatz. Foto: Rockfon

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In einer neuen Werkshalle in Haren/Ems richteten die Emsländer Baustoffwerke eine vollautomatisierte Fertigungsstraße zur Herstellung von vorgefertigten Mauerwerkswänden – PreFabWall – ein. Bild: Tobias Bruns

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