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So, Jun

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Baurecht: Planer müssen für Bauherren auf Widerrufsrecht hinweisen

Baurecht

Architekten neigen dazu, ihre Vertragsangelegenheiten direkt auf der Baustelle zu besprechen und die Ergebnisse auch gleich »vor Ort« zu vereinbaren. Häufig belassen sie es bei diesen mündlichen Abreden und fixieren sie nicht schriftlich. Das war schon in der Vergangenheit oft Anlass für Streit, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn Bauherren, die sich mit ihrem Architekten überwarfen, nutzten diese Lücke, um ihre Zahlungspflicht zu umgehen – was nicht schriftlich vereinbart war, mochten sie auch nicht zahlen.

Architekten und Ingenieure kennen dies als »Akquisitionseinwand«. Solche Auseinandersetzungen könnten Planern in Zukunft noch öfter blühen, wenn sie Verträge und Vereinbarungen nicht mit der nötigen Sorgfalt abschließen. Seit Mitte Juni dieses Jahres regelt der § 312b BGB den Verbraucherschutz am Bau neu: Demnach kann jeder private Bauherr einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn dieser »außerhalb von den Geschäftsräumen eines Unternehmers«, in diesem Fall des Architekturbüros, abgeschlossen worden ist.

Für die Planer bedeutet dies, dass sie, falls sie ihre Verträge üblicherweise vor Ort abschließen, schriftliche Widerrufsbelehrungen vorbereiten müssen. Der Gesetzgeber hat hierzu Muster vorgesehen, die ein Baurechtsanwalt erläutern kann. Die ARGE Baurecht rät allen Betroffenen, die Gesetzesänderung zum Anlass zu nehmen, für die Zukunft immer auch für private Bauvorhaben schriftliche Verträge abzuschließen. Diese müssen nicht unbedingt seitenlang sein. Baurechtsanwälte beraten bei der Formulierung passender Vertragsmuster samt Widerrufsbelehrungen, die auf die üblichen Projekte eines Architekturbüros zugeschnitten sind.


Die Funke Fensterecken sind im Set erhältlich. Dichtmasse, Schrauben und Dübel, eine Verlegeanleitung sowie ein Fenstereckenrakel und ein Pinsel zur Reinigung gehören zum Lieferumfang. Foto: Funke Kunststoffe GmbH

Fassade

v.l.n.r.: Chéri Samba, “Lutte contre les moustiques”, 2000. „Parcelle sans WC”, 1997. Fotograf: Wolfgang Günzel, Offenbach

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Die digitale Planung revolutioniert die Zusammenarbeit im Bauwesen: Sie ermöglicht agile Prozesse, treibt innovative Lösungen voran und stellt die Bedürfnisse der Nutzer konsequent in den Fokus. Bildquelle: Formitas AG

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Abbildung: FFM-ARCHITEKTEN. I mainfeld ffm

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Ausstellungsansicht “unforeseen” mit Werken von Gianni Caravaggio und Johannes Wald, © 2025 die Künstler und Galerie Stadt Sindelfingen, Fotograf: Johannes Wald

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Peles Duo: mess and memory, 2025, Din A3 Farbkopien. Foto: 2025, Fotograf: Dominik Dresel

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