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Do, Mär

Baurecht: Nur Bedenken anmelden reicht nicht

Baurecht

Unfälle auf der Baustelle ziehen meistens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer, Baufirmen und gegebenenfalls auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden strafrechtlich verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Eine Bedenkenanmeldung an den Vertragspartner kann hiervon nicht freistellen.


Der von dem israelischen Architekturbüro Kolker Kolker Epstein entworfene Bahnhof Elifelet ist nach oben offen und wird von weißen Membransegeln beschattet. Bildquelle: Thomas Schlijper

Projekte (d)

Neues Solarwatt-Halbzellen-Modul “SOLARWATT Panel vision GM 3.0 construct” mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ). Bildquelle: Solarwatt GmbH

Außenraum

Für das Rohrrahmen-System stehen Oberlichter und Seitenteile zur Wahl, die Türen könne zudem mit Fluchttürstangen ausgerüstet werden. Bild: Schüco International KG/Teckentrup

Türen+Tore

Projekt von Edwards White Architekten, Neuseeland, mit in Reihe arrangierten T3 von Gantlights und eigens angefertigtem 80-Zentimeter-Baldachin aus Stahl. Bildquelle: Simon Wilson

Beleuchtung

Die ins Auge fallende Dachkonstruktion greift das Thema der lebendigen Dachlandschaft des Bestandsgebäudes auf und setzt sie auf eine ganz eigene Weise um. Foto: Studio Jil Bentz

Projekte (d)

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