15
Mo, Dez

Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8

Baurecht: Schlichtung schon im Bauvertrag festlegen

Baurecht

Streitigkeiten rund um Bauprojekte sind nicht ungewöhnlich, da es sich um komplexe Vorhaben mit vielen Beteiligten handelt. Kommt es zu Streitfällen, sind diese meist mit Zeitverlusten und Kosten verbunden. Daher empfiehlt sich die sogenannte Alternative Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution/ADR) zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren.

Kathrin Heerdt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied im Vorstand der ARGE BaurechtLaut Kathrin Heerdt (Bild rechts), Baufachanwältin aus Bremen und Vorstandsmitglied der ARGE Baurecht, kann man mit den ADR-Verfahren die Eigenverantwortung der Baubeteiligten stärken, die dadurch mehr Entscheidungskompetenz erhalten und Konflikte schneller und kostengünstiger lösen können. Sie verweist insbesondere auf Mediationen oder Schlichtungen als geeignete Formen der ADR. Beide Varianten finden sich in der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau), die von der ARGE Baurecht entwickelt wurde.

Bei der Mediation erarbeitet ein neutraler Dritter in einem strukturierten Verfahren gemeinsam mit den Konfliktparteien eine Lösung. Etwas anders läuft eine Schlichtung ab: Hier schildern die betroffenen Parteien einem Dritten zunächst die Sach- und Streitsituation. Der Schlichter formuliert darauf aufbauend einen Einigungsvorschlag oder einen abschließenden Schlichterspruch. Akzeptieren alle beteiligten Parteien diesen Schlichterspruch, ergibt sich daraus eine bindende Wirkung. Ansprüche in gleicher Sache können dann nicht mehr vor einem Gericht geltend gemacht werden.

Der Vorteil der ADR liegt im zügigen Verfahren. Erzielen die Konfliktparteien auf diesem Wege ein Einvernehmen, kann der weitere Bauprozess fortgesetzt werden. Zeit- und Geldverluste werden so begrenzt.

Idealerweise verständigen sich Projektbeteiligte schon bei der Vertragserstellung auf ein ADR-Verfahren im Streitfall. Dazu kann schon zu diesem Zeitpunkt eine Person benannt werden. Der Klarheit dient auch die Festlegung auf einen konkreten Verfahrenstyp und dessen Ordnung.

Können sich die Beteiligten nicht einigen, gilt ein ADR-Verfahren als gescheitert. Der normale Rechtsweg steht den Parteien nun offen. Die Kosten eines solchen Verfahrens tragen in der Regel alle beteiligten Parteien zu gleichen Teilen.


Mit dem LD 530 BT lassen sich Entfernungen von bis zu 200 Metern exakt erfassen – selbst bei grellem Tageslicht. Die integrierte Kamera mit 4-fach-Zoom und kontraststarkem 2,4-Zoll-Display sorgt für sichere Zielerfassung, das ausklappbare Endstück unterstützt präzise Messungen in Ecken und Kanten. Foto: Stabila

Planung

Der Recycling-Stein hat die Druckfestigkeitsklasse 12 und erreicht alle gängigen Schutzziele. Bild: E. Bayer Baustoffwerke GmbH + Co. KG

Premium-Advertorial

Der neue Heizstab IHD ist die passende Lösung für alle, die eine farblich einheitliche Ästhetik im Bad wünschen. Er ist in allen Heizkörperfarben der Zehnder Farbkarte erhältlich, sogar in exklusiver Chrom-Oberfläche. Damit bilden Heizkörper und Heizstab eine optische Einheit und werden zu einem farblich stimmigen Ensemble. Bildquellen: Zehnder Group Deutschland GmbH, Lahr

Gebäudetechnik

Foto: Jordana Schramm, www.jordanaschramm.com

Projekte (d)

Bildurheber: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG/Jochen Stüber

Gebäudetechnik

Die Kombination aus Brandschutz, Durchbruchschutz und Beschusshemmung in einem Produkt, ermöglicht die breite Anwendung nicht nur in Hochsicherheitsgebäuden. Foto: AGC Pyrobel

Fassade

Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8

Anzeige AZ-C1a-300x250 R8

Anzeige AZ-C1b-300x600 R8