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Bauvertragsrecht: Neue Herausforderungen für Architektur- und Ingenieurbüros

Baurecht

Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland müssen fortan umdenken: Die Pläne der Bundesregierung, Verbrauchern bei ihren Bauvorhaben mehr Rechte und Freiheiten einzuräumen, haben am Freitag, den 31. März, erfolgreich den Bundesrat passiert. Damit erhält das Bauvertragsrecht erstmals Einzug in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Neben mehr Rechtssicherheit und -klarheit erwartet die Verbraucher damit ab dem 01. Januar 2018 vor allem auch mehr Transparenz hinsichtlich Vorschriften und Verträgen. Für viele Planungsbüros bedeutet das neue Bauvertragsrecht hingegen eine große Umstellung.

Viel zu tun: Befragung zeigt Verbesserungspotenzial bei Planungsbüros auf
Eine Befragung des Qualitätsverbunds Planer am Bau unter 104 zu diesem Zeitpunkt noch nicht zertifizierten Planungsbüros hat ergeben, dass es großes Verbesserungspotenzial bei den Planungsbüros gibt. Ergebnisse waren unter anderem, dass bisher 54 Prozent der Architektur- und Ingenieurbüros bei ihrer Strategie die Erwartungen ihrer Kunden nicht berücksichtigen und mehr als 50 Prozent keine definierten Abläufe zur Erfassung der Kundenerwartungen aufweisen. Auch Schulungen zur Kundenorientierung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lediglich in 14 Prozent der Fälle angeboten. In Sachen Reklamation gibt es ebenfalls deutliche Mängel. So verfügen über 90 Prozent der Planungsbüros über kein dokumentiertes Reklamationsmanagement und sogar 95 Prozent dokumentieren ihre Fehler gar nicht. Dr.-Ing. Knut Marhold von Planer am Bau erklärt, dass es durch ein fehlendes Reklamationsmanagement in vielen Büros bisher kaum Chancen auf Verbesserung und zukünftige Fehlervermeidunggab. Gemeinsam mit Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng gründete Marhold den Qualitätsverbund Planer am Bau, um Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland über das formale Qualitätsmanagement hinaus, die Möglichkeit zur Optimierung ihrer Bürostrukturen sowie die Chance einer branchenspezifischen Zertifizierung zu eröffnen.

Stärkere Kundenorientierung und mehr Planungssicherheit
Des einen Leid ist des anderen Freud: Im Gegensatz zu den bauausführenden sowie planenden Unternehmen können sich Deutschlands Bauherrinnen und Bauherren über das neue Bauvertragsrecht freuen. Konkret bedeuten die Änderungen unter anderem, dass sie zukünftig das Recht eingeräumt bekommen, ihren Bauvertrag mit dem Bauunternehmen zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen.

Außerdem sorgen neue Regelungen dafür, dass kurzfristige Änderungswünsche der Bauherren in Zukunft besser Berücksichtigung finden. Des Weiteren sind Bauunternehmen fortan in der Pflicht, den Verbrauchern vor Vertragsabschluss einen Überblick über die angebotene Leistung zu geben, damit diese Angebote besser vergleichen können.

Und auch in Sachen Termine und Fristen gibt es Neuerungen. Damit Verbraucher in Zukunft mehr Planungssicherheit haben und sich auf Fristen der Unternehmen und Planungsbüros verlassen können, müssen Bauverträge künftig Angaben zur Fertigstellung enthalten. Die Bauunternehmen, aber auch Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland haben infolgedessen zukünftig alle Hände voll zu tun. Um den neuen Gesetzesänderungen gerecht zu werden, müssen sich viele von ihnen umstellen und die veränderten Bedingungen und Anforderungen neu in den Arbeitsalltag integrieren.


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