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Streitigkeiten rund um Bauprojekte sind nicht ungewöhnlich, da es sich um komplexe Vorhaben mit vielen Beteiligten handelt. Kommt es zu Streitfällen, sind diese meist mit Zeitverlusten und Kosten verbunden. Daher empfiehlt die ARGE Baurecht sogenannte Alternative Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution/ADR) zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren.

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Größere öffentliche Aufträge müssen im Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen, kurz VOF, vergeben werden. Die Auftraggeber müssen dazu nach § 10 VOF geeignete Bewerber zu Verhandlungen einladen. Bewerben sich viele Architekturbüros oder freiberufliche Bieter um die Ausschreibung, kann sich das Verfahren entsprechend lange hinziehen.

Weiterlesen: Baurecht: Losverfahren im VOF-Verfahren nur restriktiv handhaben

Fehlkalkulationen können für Bieter schwerwiegende Folgen haben. Wird der Preis dadurch zu hoch, dann bekommt er wahrscheinlich den Zuschlag nicht, was zu verkraften ist. Führt der Kalkulationsfehler zu einem zu niedrigen Preis und bekommt der Bieter den Zuschlag, kann das zu wirtschaftlichen Problemen führen.

Weiterlesen: Baurecht: Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter nicht auf Fehlern festnageln

Wer bauen will, der hat meist klare Vorstellungen vom Projekt und beauftragt seinen Architekten entsprechend, beispielsweise mit dem Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeimmobilie. Was aber, wenn sich später herausstellt, dass sich das beauftragte Projekt auf dem ins Auge gefassten Grundstück gar nicht realisieren lässt?

Weiterlesen: Baurecht: Bauvoranfrage besser als Verhandlungen mit Behörden

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