Bauablaufpläne sind meist so eng gestrickt, dass kaum ein Bauvorhaben innerhalb der vorgegebenen Fristen realisiert werden kann. Schon Zwischentermine zur Erbringung bestimmter Gewerke oder Bauabschnitte können häufig nicht eingehalten werden. Mit der Störung des Bauablaufs wankt das gesamte Termingefüge.
Baurecht: Bauvoranfrage besser als Verhandlungen mit Behörden
Wer bauen will, der hat meist klare Vorstellungen vom Projekt und beauftragt seinen Architekten entsprechend, beispielsweise mit dem Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeimmobilie. Was aber, wenn sich später herausstellt, dass sich das beauftragte Projekt auf dem ins Auge gefassten Grundstück gar nicht realisieren lässt?
Baurecht: Planer müssen für Bauherren auf Widerrufsrecht hinweisen
Architekten neigen dazu, ihre Vertragsangelegenheiten direkt auf der Baustelle zu besprechen und die Ergebnisse auch gleich »vor Ort« zu vereinbaren. Häufig belassen sie es bei diesen mündlichen Abreden und fixieren sie nicht schriftlich. Das war schon in der Vergangenheit oft Anlass für Streit.
Baurecht: Schlichtung schon im Bauvertrag festlegen
Streitigkeiten rund um Bauprojekte sind nicht ungewöhnlich, da es sich um komplexe Vorhaben mit vielen Beteiligten handelt. Kommt es zu Streitfällen, sind diese meist mit Zeitverlusten und Kosten verbunden. Daher empfiehlt die ARGE Baurecht sogenannte Alternative Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution/ADR) zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren.
Baurecht: Losverfahren im VOF-Verfahren nur restriktiv handhaben
Größere öffentliche Aufträge müssen im Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen, kurz VOF, vergeben werden. Die Auftraggeber müssen dazu nach § 10 VOF geeignete Bewerber zu Verhandlungen einladen. Bewerben sich viele Architekturbüros oder freiberufliche Bieter um die Ausschreibung, kann sich das Verfahren entsprechend lange hinziehen.
Baurecht: Bei Mängeln selbstständiges Beweisverfahren erwägen
Bauen ist komplex, Mängel sind in der Praxis häufig nicht zu vermeiden. Deshalb entdecken Auftraggeber oft noch Jahre nach der Übernahme der Immobilie Baumängel am Objekt. Solange die Gewährleistungsfrist läuft, muss der für das fehlerhafte Bauteil zuständige Unternehmer den Schaden auf eigene Kosten beheben.
Baurecht: Nur Bedenken anmelden reicht nicht
Unfälle auf der Baustelle ziehen meistens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer, Baufirmen und gegebenenfalls auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden strafrechtlich verantworten.
Baurecht: Vorsicht bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben
Weil Kostenbudgets eingehalten werden müssen, ist die Budgetierung eines Bauvorhabens für Investoren eine der wichtigsten Aufgaben. Projekte lassen sich als Pauschale oder zum Einheitspreis kalkulieren. Auch Mischformen sind denkbar. Wichtig ist die genaue Festlegung der Modalitäten.
Baurecht: Vergabe öffentlicher Aufträge ohne Lose nur nach Interessenabwägung
Öffentliche Bauaufträge müssen losweise vergeben werden. So sieht es das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn »wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern«.
Baurecht: Planer müssen auch an Gefahrenabwehr denken
Unfälle auf der Baustelle ziehen in der Regel Konsequenzen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer und Überwacher gegebenenfalls strafrechtlich verantworten.
Baurecht: Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter nicht auf Fehlern festnageln
Fehlkalkulationen können für Bieter schwerwiegende Folgen haben. Wird der Preis dadurch zu hoch, dann bekommt er wahrscheinlich den Zuschlag nicht, was zu verkraften ist. Führt der Kalkulationsfehler zu einem zu niedrigen Preis und bekommt der Bieter den Zuschlag, kann das zu wirtschaftlichen Problemen führen.
Baurecht: Notdächer in die Kalkulation einbeziehen
Im Sommerhalbjahr wird viel gebaut und saniert. Baufirmen und Handwerksbetriebe haben in den warmen Monaten besonders viel zu tun. Das Wetter gilt als beständig, weder Schnee noch Eis erschweren den Bau oder schränken die Verwendung der Materialien ein.