Baurecht: Vor- und Nachteile baubegleitender Planung abwägen
Erst planen, dann bauen - das war früher. Heute ist die sogenannte baubegleitende Planung üblich. Sie bietet allen Beteiligten die Chance, die Bauzeit zu verkürzen. Die HOAI allerdings regelt in Paragraph 3 Abs. 8 das Gegenteil.
Rechtsprobleme bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
Architekten-Haftung bei verjährten Ansprüchen
Architekten und Bauherren haben ein besonderes Vertrauensverhältnis. Deswegen werden Architekten als »Sachwalter« ihrer Bauherren angesehen. Diese traditionelle Beziehung zwischen dem Bauherrn und seinem Planer hat seit jeher ihre Tücken.
Obwohl die neuere Rechtsprechung den Anschein hat, von einer strengen Haftung zurückzurudern, nimmt sie den »Sachwalter« nach wie vor in die Pflicht. Das müssen Architekten, Fachingenieure und Bauherren wissen und beachten.
Baurecht: Vor Vertragsabschluss prüfen, ob Gesprächspartner vertretungsberechtigt ist
Baurecht: Bauamtsmitarbeiter sollten Vertretungsverhältnisse klären
Baubegleitende Rechtsberatung stärkt Kommunen
Früher wurde erst geplant und dann gebaut. Heute ist die baubegleitende Planung üblich, vor allem bei öffentlichen Bauvorhaben, die sich mitunter über Jahre hinziehen und während dieser Zeit auch noch mehrfach umgeplant werden. Dabei sind viele Probleme nicht vorhersehbar.
Baurecht: Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren
Gefälligkeiten unter Architekten und Ingenieuren kommen teuer zu stehen
Baurecht: Honorarrisiko bei verfrühter Leistungserbringung
Ansprüche aus Honorarforderungen verjähren zum Jahresende
In wenigen Wochen, zum Jahresende, verjähren viele Ansprüche. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Bei den so genannten Vergütungsansprüchen handelt es sich um Honorarforderungen von Fachingenieuren oder Architekten.
Fehlendes Bautagebuch berechtigt Auftraggeber zur Minderung
Eine neue Entscheidung des BGH (VII 65/10) befasst sich mit dem vom Architekt zu führenden Bautagebuch. Hintergrund war die Honorarklage eines Architekten gegen einen Immobilienkaufmann für mehrere Sanierungsmaßnahmen im Bestand.