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Fr, Apr

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Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung verabschiedet

Fassade

 

Laut Daten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entfallen in Deutschland 75 Prozent des Energieverbrauchs der Privathaushalte auf das Heizen. Hauptverantwortlich dafür sind neben mangelhaften Isolierungen auch alte Fenster, die einen hohen Anteil der Wärme an die Umwelt abgeben. Im Rahmen des Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (BReg) deshalb eine steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung beschlossen, die neben den Landesprogrammen zur Bauförderung existiert.

Bis zu 40.000 Steuerersparnis durch neue Fenster und Isolierung

Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz sind im Höchstumfang von 200.000 Euro förderungsfähig. Angesetzt werden 20 Prozent der Sanierungskosten, die eine maximalem Steuerermäßigung von 40.000 Euro ermöglichen. Dazu werden im ersten und zweiten Jahr sieben Prozent der Aufwendungen abgesetzt, im dritten Jahr sechs Prozent.

Wie Bauherr Konstantin Matern erklärt, kann er bei seinen Sanierungskosten in Höhe von 25.000 Euro für neue Fenster über drei Jahre somit 5.000 Euro der Einkommenssteuer zurückerhalten. Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils 1.750 Euro, im dritten Jahr 1.500 Euro. Die tatsächlichen Kosten der energetischen Gebäudesanierung betragen für Konstantin Matern dank der steuerlichen Förderung deshalb lediglich 20.000 Euro.

Bedingungen des Förderprogramms

Die steuerliche Förderung kann zur energetischen Gebäudesanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Mindestalter von zehn Jahren genutzt werden. Außerdem müssen alle Arbeiten durch Fachunternehmen mit anschließender Fachunternehmerbescheinigung durchgeführt werden. Dies sind laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ausschließlich Meisterbetriebe. Eigenleistungen werden unabhängig von der Qualität der Arbeiten nicht gefördert.

Bislang ist die steuerliche Förderung bis Ende 2029 begrenzt. Eine separate Beantragung ist nicht nötig. Eingereicht werden müssen gemeinsam mit der Steuererklärung lediglich die Belege über die angefallenen Kosten sowie die Fachunternehmerbescheinigung. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen wie neue Fenster oder eine neue Heizung aber auch Komplettsanierungen der Häuser.

Hohes Energiesparpotenzial neuer Fenster

Laut Frank Lange, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) sollten sich Hausbesitzer bei der energetischen Gebäudesanierung vor allem auf Fenster und Türen fokussieren, wenn das Budget nicht für eine Komplettsanierung ausreicht. Fenster und Balkontür richtig einstellen reduziert das Entweichen warmer Heizungsluft zwar deutlich, kann aber bei sehr alten Fenstern eine Modernisierung nicht ersetzen.

Als Beispiel nennt Frank Lange Fenster mit Einfachglas und Fenster mit unbeschichtetem Isolierglas, die bis 1995 häufig verbaut wurden und noch heute in vielen Gebäuden vorkommen. Im Vergleich zu modernen Fenstern, die einen Wärmedämmwert von mindestens 0,95 W/(m²K) einhalten müssen, um bei der steuerlichen Förderung berücksichtigt zu werden, verbrauchen diese Fenster pro Quadratmeter im Jahr bis zu einem Kubikmeter Erdgas oder zehn bis dreißig Liter Heizöl mehr.

Frank Lange: „Würde man heute in Deutschland alle geschätzten 266 Millionen Fenstereinheiten dieser Art austauschen und durch moderne Fenster mit einem U-Wert von 0,95 W/(m²K) und einem g-Wert von 62 % ersetzen, könnten wir 61 Milliarden Kilowattstunden im Jahr einsparen, das entspricht 14,1 Millionen Tonnen CO2. Diese Energieeinsparung ist einer der Hauptgründe, warum der Austausch von alten Fenstern durch neue energieeffiziente Konstruktionen steuerlich gefördert wird.“

Besonders moderne Fensterkonstruktionen mit Dreifachisolierglas helfen durch ihre sehr guten Wärmedämmeigenschaften und den solaren Gewinn beim Reduzieren der Heizkosten und verringern dadurch auch die klimaschädlichen CO2-Emissionen. Außerdem sorgen neue Fenster für eine nachhaltige Wertsteigerung der Immobilie und verschönern das Zuhause.


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