Seit Inkrafttreten der europäischen Norm EN 81-58 – Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren – hat sich für Architekten und Bauherren vieles geändert. Es gibt keine Vorschriften mehr für Mindestwerte bei der Dicke der Türblätter noch für die Breite der Zargen oder die Höhe der Kämpfer. Eine Aufzugschiebetür muss lediglich die Festigkeitsprüfung und die Brandprüfung einwandfrei bestehen. Dadurch haben Hersteller von Aufzugtüren jetzt viel mehr Spielraum bei der Entwicklung neuer Produkte.
Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8