Ausnahmen machen die Gesetze nur für Geschäfte der laufenden Verwaltung, die jedoch nicht näher definiert sind. Deshalb rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) allen Kommunen, vor allem jedoch den Mitarbeitern der Bauämter, die Vertretungsverhältnisse klar zu stellen. Und zwar nicht zuletzt, um eine persönliche Haftung auszuschließen, wenn sich im Streitfall herausstellt, dass die Formvorschriften der Gemeindeordnung nicht eingehalten wurden.
Baurecht: Bauamtsmitarbeiter sollten Vertretungsverhältnisse klären
Ausnahmen machen die Gesetze nur für Geschäfte der laufenden Verwaltung, die jedoch nicht näher definiert sind. Deshalb rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) allen Kommunen, vor allem jedoch den Mitarbeitern der Bauämter, die Vertretungsverhältnisse klar zu stellen. Und zwar nicht zuletzt, um eine persönliche Haftung auszuschließen, wenn sich im Streitfall herausstellt, dass die Formvorschriften der Gemeindeordnung nicht eingehalten wurden.