Bei Werkverträgen und somit auch bei Bauwerkverträgen richtet sich die Fälligkeit der Vergütung nach dem Zeitpunkt der Abnahme. Das Gesetz führt unter § 641 Abs. 1 S. 1 BGB aus, dass die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist.
Bauvertragsrecht: Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert.
Architektenrecht: Einordnung von Architektenleistungen in eine höhere Honorarzone
Eine häufige Fallkonstellation zur nachträglichen Einordnung von Architektenleistungen in eine höhere Honorarzone entschied soeben das OLG Hamm. Der Auftraggeber hatte einen Architekten verklagt, der sich mit der Aufrechnung eines Mehrvergütungsanspruchs wehrte. Der Architekt rechnete dazu seine Leistungen nachträglich nach Honorarzone IV-Mittelsatz, anstatt wie vertraglich vereinbart Honorarzone III-Mittelsatz ab.
Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans – gemeindliches Einvernehmen nicht von Interesse
Grundsätzlich schnürt der Bebauungsplan ein enges Korsett, an dem sich die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet. Dass die kommunale Entscheidung, wie ein bestimmtes Gebiet oder Grundstück zu bebauen ist, teilweise von den Vorstellungen der Bauherrn abweicht, liegt auf der Hand, weshalb der Gesetzgeber für diese Fälle (eng begrenzte) Möglichkeiten geschaffen hat, innerhalb derer von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden kann.
Baurecht: Bei stufenweiser Beauftragung das Pferd von hinten aufzäumen
Die Reform des Bauvertragsrecht bringt auch für Architekten und Ingenieure einige bedeutsame Änderungen mit sich. Dazu gehört insbesondere das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers. Das neue Gesetz gilt für alle ab dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge.
Baurecht: Bei denkmalgeschützten Altbauten detailliert Bestand erkunden
Bauen und Denkmalschutz - diese Kombination stellt Planer vor besondere Herausforderungen. Neben der notwendigen Baugenehmigung müssen sie auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis einholen. Bei der Abstimmung zwischen den Denkmalschutzbehörden und den Bauämtern kommt es jedoch immer wieder zu Schwierigkeiten.
Google Maps und Co.: Dürfen Screenshots der Kartendienste in der täglichen Arbeit genutzt werden?
Nicht nur im Privatleben der meisten Menschen sind Online-Kartendienste wie Google Maps heute ein täglicher Begleiter. Auch im geschäftlichen Bereich kommen sie aufgrund ihres beinahe unendlichen Karten- und Bildmaterials immer häufiger zum Einsatz – insbesondere in Architektur, Städteplanung und verwandten Fachbereichen.
Bauvertragsrecht: Abschlagszahlungen vor Abnahme werden zukünftig begrenzt
Eine neue Schutzvorschrift des aktuell beschlossenen Bauvertragsrechts sieht vor, dass Abschlagszahlungen ab 2018 auf maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt werden. Der Restbetrag wird erst nach der Abnahme fällig.
Architektenkammer Berlin warnt vor nicht umsetzbaren Baugenehmigungen
Bauherren, Grundstückseigentümer und Architekten können unter Umständen eine böse Überraschung erleben: die Baugenehmigung ist erteilt und das Brandschutzkonzept richtig erstellt, aber die durch die Prüfingenieure veranlasste Beteiligung der Feuerwehr gibt in ihrer Stellungnahme keine Zustimmung.
Bauvertragsrecht: Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert.
Bauvertragsrecht: Neue Herausforderungen für Architektur- und Ingenieurbüros
Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland müssen fortan umdenken: Die Pläne der Bundesregierung, Verbrauchern bei ihren Bauvorhaben mehr Rechte und Freiheiten einzuräumen, haben am Freitag, den 31. März, erfolgreich den Bundesrat passiert. Damit erhält das Bauvertragsrecht erstmals Einzug in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Baurecht: Auf der Baustelle gilt nur selten höhere Gewalt
Bauherrn und Bauunternehmen können äußerst selten auf »höhere Gewalt« verweisen. Denn grundsätzlich können auch sehr ungewöhnliche Ereignisse erwartet werden. Vorsorgliche Maßnahmen sind daher dringend zu empfehlen.