Hier die wichtigsten Fakten:
- Privathaushalte, Kommunen und Vereine stellen nach Inbetriebnahme der Luftkollektoranlage den Förderantrag und bekommen vom ersten Quadratmeter Kollektorfläche an 90 €/m² als Zuschuss. Beispiel: Ein Twinsolar 2.0 in einer Altbauwohnung wird mit 180€ gefördert.
- Unternehmen und freiberufliche Personen erhalten die gleiche Förderung, müssen diese aber vor Baubeginn beantragen und können nach Antragseingang bei der BAFA mit der Maßnahme beginnen.
- Für Anlagen, die in Neubauten errichtet werden und Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, gibt es ab sofort keine Förderung mehr.
- Zusätzliche Bonunsförderungen (z. B. Kesseltauschbonus) können wieder in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen und Bafa-Anträge finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Mehr Informationen.
Grammer Solar GmbH, www.grammer-solar.de