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Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen

Nachrichten

Die Anforderungen für das energiesparende Bauen werden weiter erhöht. Die Bundesregierung hat am 21.10.13 eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen, nachdem der Bundesrat zuvor Maßgaben für eine Überarbeitung formuliert hatte. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regeln ist im Frühsommer 2014 zu rechnen, da noch die Notifizierung bei der EU erfolgen muss. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unterstützt das Ziel, den Energieverbrauch für Wohnen und Arbeiten zu reduzieren. Für den der Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch ist mit der jetzt beschlossenen EnEV die Grenze des wirtschaftlich sinnvoll Machbaren erreicht.

Die Architektenkammer befürchtet, dass durch die weitere Erhöhung der Anforderungen an die energetischen Kennwerte von neu errichteten Gebäuden das Neubauvolumen insgesamt weiter sinken wird. Für Kammerpräsident Hartmut Miksch steht fest, dass Bauen dadurch teurer wird. Insbesondere der Neubau von günstigen Mietwohnungen in den Wachstumsregionen am Rhein und in den Universitätsstädten des Landes bräuchte aber Investitionsanreize statt Investitionshemmnisse.

Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Ursprünglich hatte der Entwurf der Neuregelung eine schrittweise Anhebung in 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent vorgesehen. Die Anhebung in einem Schritt ist nach Auffassung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sinnvoll, weil sich Bauherren und ihre Architekten jetzt rechtzeitig auf die erhöhten Anforderungen an neue Bauwerke einstellen können.

Richtig ist es zudem, die strengeren Anforderungen auf den Neubaubereich zu begrenzen. Zwar ist der Gebäudebestand weiterhin Hauptverursacher des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich. Eine umfassende Sanierung kann hier aber nicht ordnungspolitisch durchgesetzt, sondern nur über attraktive Förderprogramme angeregt werden, so die Architektenkammer NRW. Laut Hartmut Miksch sind die Anforderungen an eine energetische Sanierung von Gebäude zu Gebäude stark unterschiedlich. Deshalb werden gezielte Förderprogramme für Gebäudetypen gebraucht, um Eigentümer, Investoren und private Bauherren davon zu überzeugen, dass sich der Sanierungsaufwand für sie lohnt.

Positiv wertet die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die künftige Stärkung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Auf Wunsch des Bundesrates werden in den Energieausweisen und auch in Immobilienanzeigen am dem kommenden Jahr zusätzliche Effizienzklassen für Gebäude eingeführt. Für den Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist klar, dass diese Maßnahmen für mehr Transparenz sorgen und Eigentümer motiviert sind, vor Neuvermietungen oder dem Verkauf eines Gebäudes eine energetische Sanierung in Angriff zu nehmen. Skeptisch sieht Miksch allerdings die neu eingeführten Stichproben für Energieausweise: »Knappe Vorgaben aus Brüssel werden in guter deutscher Gründlichkeit zu einem bürokratischen Erfassungs- und Kontrollverfahren mit zuständiger Kontrollbehörde ausgebaut.«

Generell mahnt die Architektenkammer NRW, bei der weiteren Verschärfung der Vorschriften zum energetisch optimierten Bauen das Verhältnis von Aufwand und Nutzen, d. h. von Dämmaufwand und Einsparpotenzial, sorgfältig abzuwägen. Für Miksch bringt ein weiteres Anziehen der Anforderungen kaum zusätzliche Einsparungen, treibt die Kosten für das Bauen aber deutlich in die Höhe. Sinnvoller sei es, die Bemühungen zur Sanierung älterer Gebäude über Anreizsysteme zu intensivieren.

 


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