Immer häufiger werden Architekten für Ausführungsfehler von Bauunternehmen verantwortlich gemacht und haben vor Gericht das Nachsehen. Hier muss laut Peter Sohn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hamm und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) etwas getan werden.
Das Problem der Architektenhaftung war Thema des eigens einberufenen Arbeitskreises 9 »Bauversicherungsrecht« auf dem 4. Baugerichtstag am 11. und 12. Mai in Hamm.
Die Bauprozesspraxis zeigt, dass der Architekt unter dem Aspekt des Überwachungsverschuldens immer häufiger für Ausführungsfehler von Bauunternehmen geradestehen soll. Erfüllt er dann selbst oder mit Hilfe seines Haftpflichtversicherers den Anspruch des Bauherrn, kann er Regressansprüche gegen die eigentlichen Schadensverursacher häufig wirtschaftlich nicht mehr durchsetzen.
Der Baufachanwalt und mit ihm weitere 60 Experten aus der Bau- und Versicherungswirtschaft, die sich während des Baugerichtstages intensiv mit dem Problem auseinander setzten, fordern eine Änderung.
Die Baufachleute diskutierten im Arbeitskreis unter anderem die Frage, ob auch für die übrigen Baubeteiligten ein obligatorischer Versicherungsschutz verlangt werden müsse, damit am Ende nicht allein der Architekt die Zeche zahle. Die Mitglieder des Arbeitskreises befürworteten ein entsprechendes »Versicherungsmodell«. Die erarbeiteten Lösungen sollen nun vom Gesetzgeber und der Versicherungswirtschaft weiterzuentwickeln werden, so der Arbeitskreis.