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Baurecht: Wer bezahlt die Justierung der Haustechnik?

Baurecht

Der modernen Haustechnik kommt beim Bauen wachsende Bedeutung zu. Meist lässt sich die angestrebte Energieeinsparung nur durch das Zusammenspiel aller Komponenten erreichen.

Für die Abstimmung und Regelung der einzelnen Komponenten genügt aber häufig nicht die Inbetriebnahme allein, sondern Experten müssen die Technik auf der Grundlage von Erfahrungswerten justieren, prüfen und gegebenenfalls nachjustieren. Dabei handelt es sich aber um eine Leistung, die über die Leistungsbilder der HOAI hinausgeht und die häufig auch gar nicht von den Fachingenieuren selbst geleistet wird, gibt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) zu bedenken.

Da auch die Betreiber und zukünftigen Nutzer des Objekts in der Regel die Einjustierung der Anlagen nicht selbst leisten können, geschweige denn das notwendige Monitoring über einen längeren Zeitraum, rät die ARGE Baurecht, hier frühzeitig einen Sonderfachmann »Monitoring« hinzuziehen und auch dessen Honorare in die Budgetplanung einzubeziehen.


In diesem Schulgebäude im polnischen Breslau kam u. a. die Deckenplatte Rockfon Blanka X zum Einsatz. Foto: Rockfon

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In einer neuen Werkshalle in Haren/Ems richteten die Emsländer Baustoffwerke eine vollautomatisierte Fertigungsstraße zur Herstellung von vorgefertigten Mauerwerkswänden – PreFabWall – ein. Bild: Tobias Bruns

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Für zahlreiche Zehnder Komfort-Lüftungsgeräte konnte der positive Beitrag zur Reduktion der in der Raumluft enthaltenen Schadstoffe vom Sentinel Holding Institut wissenschaftlich nachgewiesen werden. Bildquelle: Zehnder Group Deutschland GmbH, Lahr

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10.000 Quadratmeter Industriecharme: Die Halle 70 der KHD-Werke in Köln-Kalk, in dem das Migrationsmuseum entsteht. Das Foto zeigt den Zustand im Jahr 2021. Foto: Wolfgang Heep/DOMiD-Archiv, Köln

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Detailansicht: Jill Kiddon, Reconnect (A2468850525), 2024. Courtesy: Jill Kiddon. Bildquelle: Jill Kiddon & Galerie Stadt Sindelfingen

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