Wie viel ist ein Architekturbüro wert?
ARGE Baurecht: Neue Informationspflichten beachten
Architekten: Beratungspflicht für sich aus Verwendung bestimmter Materialien ergebender Folgekosten
Den Architekten trifft nach Auffassung des OLG Koblenz (5 U 297/11) auch eine Beratungspflicht hinsichtlich der Materialauswahl. Der Architekt empfahl dem Bauherrn im zugrundeliegenden Fall den Einbau von Fenstern mit Rahmen aus Kiefernholz, statt des ursprünglich geplanten Meranti- bzw. Teakholzes; und zwar auch an einer stark bewitterten Fassadenseite. Jahre später nahm der Bauherr den Architekten auf Mängelbeseitigungskosten in Höhe von über 14.000,00 EUR in Anspruch.
ARGE Baurecht warnt: Umsatzsteuergesetz verlangt schnelle Abrechnung
Wärmedämmung darf nicht auf benachbartes Grundstück ragen
Notwendigkeit der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten wird gelegentlich ignoriert
Freiberuflich tätige Architekten unterliegen der Berufspflicht, sich gegen Gefahren aus ihrer Tätigkeit als Architekt zu versichern. An diese Pflicht erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) eindringlich, denn obwohl die Versicherung ein Muss ist, und der Verstoß dagegen mit einer Geldbuße belegt werden kann, wird sie von Architekten gelegentlich ignoriert.
Missbrauch bei der Rechnungsprüfung erschwert
Der Bundesgerichtshof hat mit einer alten Unsitte am Bau Schluss gemacht - dem Missbrauch der Prüfbarkeit von Rechnungen. Nach einem neuen Urteil haben Auftragnehmer nun die Gewissheit, dass sich die Auftraggeber nicht mehr auf formale Positionen zurückziehen können, sondern sich mit der Forderung inhaltlich auseinandersetzen müssen.