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Di, Jul

Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge führt mitunter zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Deshalb sollten öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht konsequent beachten. Mit seinem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof eine weitere richtungsweisende Entscheidung gefällt, die die Rechte der Bieter erheblich stärkt. In dem konkreten Fall hatte ein Bieter die Ausschreibungsunterlagen vom Anwalt prüfen lassen. Der Rechtsanwalt hatte dabei objektive Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt.
Weiterlesen: Rechtsprobleme bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge

Wer einen Vertrag eingeht, der muss sich vergewissern, dass sein Ansprechpartner auch berechtigt ist, den vermeintlichen Auftraggeber zu vertreten. Deshalb sollte jeder Architekt Einblick in das Handelsregister nehmen, bevor er mit einer Gesellschaft einen Vertrag abschließt. Nur die Handelsregister geben verlässlich Auskunft, welche Personen die Gesellschaft vertreten dürfen.
Weiterlesen: Baurecht: Vor Vertragsabschluss prüfen, ob Gesprächspartner vertretungsberechtigt ist

Bei Unfällen am Bau, wie jetzt Anfang Juli beim Einsturz des Stadiondachs in Enschede, beschränkt sich die Haftung der am Bau Beteiligten nicht nur auf zivilrechtliche Fragen, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Weiterlesen: Baurecht: Haftung von Architekten und Ingenieuren nicht auf zivilrechtliche Folgen beschränkt

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