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Mo, Sep

Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge führt mitunter zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Deshalb sollten öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht konsequent beachten. Mit seinem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof eine weitere richtungsweisende Entscheidung gefällt, die die Rechte der Bieter erheblich stärkt. In dem konkreten Fall hatte ein Bieter die Ausschreibungsunterlagen vom Anwalt prüfen lassen. Der Rechtsanwalt hatte dabei objektive Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt.
Weiterlesen: Rechtsprobleme bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge

Eine Million oder doch nur 200.000 Euro? Ein Gericht im Ruhrgebiet verhandelt aktuell den Streit zweier Gesellschafter eines Architekturbüros, die darüber streiten. Seit die Regierung 2009 die Erbschaft- und Schenkungssteuer neu geregelt hat, müssen Finanzämter den tatsächlichen Wert eines Unternehmens oder Architekturbüros ermitteln. Erst dann darf man über Freibeträge und Rabatte nachdenken. Auch wer ein Büro verkaufen will, legt so eine Wertermittlung für den Kaufpreis zugrunde. Doch weil Bürowerte unterschiedlich ermittelt werden können, ist Streit programmiert.
Weiterlesen: Wie viel ist ein Architekturbüro wert?

Bei Unfällen am Bau, wie jetzt Anfang Juli beim Einsturz des Stadiondachs in Enschede, beschränkt sich die Haftung der am Bau Beteiligten nicht nur auf zivilrechtliche Fragen, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Weiterlesen: Baurecht: Haftung von Architekten und Ingenieuren nicht auf zivilrechtliche Folgen beschränkt

»Architekten müssen sechs Monate nach der offiziellen Abnahme eines Werkes durch den Bauherrn ihre Rechnung stellen. Dazu verpflichtet sie das Umsatzsteuergesetz«, erläutert Rechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Weiterlesen: ARGE Baurecht warnt: Umsatzsteuergesetz verlangt schnelle Abrechnung

Den Architekten trifft nach Auffassung des OLG Koblenz (5 U 297/11) auch eine Beratungspflicht hinsichtlich der Materialauswahl. Der Architekt empfahl dem Bauherrn im zugrundeliegenden Fall den Einbau von Fenstern mit Rahmen aus Kiefernholz, statt des ursprünglich geplanten Meranti- bzw. Teakholzes; und zwar auch an einer stark bewitterten Fassadenseite. Jahre später nahm der Bauherr den Architekten auf Mängelbeseitigungskosten in Höhe von über 14.000,00 EUR in Anspruch.  

Weiterlesen: Architekten: Beratungspflicht für sich aus Verwendung bestimmter Materialien ergebender Folgekosten

Freiberuflich tätige Architekten unterliegen der Berufspflicht, sich gegen Gefahren aus ihrer Tätigkeit als Architekt zu versichern. An diese Pflicht erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) eindringlich, denn obwohl die Versicherung ein Muss ist, und der Verstoß dagegen mit einer Geldbuße belegt werden kann, wird sie von Architekten gelegentlich ignoriert.

Weiterlesen: Notwendigkeit der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten wird gelegentlich ignoriert

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