Früher wurde erst geplant und dann gebaut. Heute ist die baubegleitende Planung üblich, vor allem bei öffentlichen Bauvorhaben, die sich mitunter über Jahre hinziehen und während dieser Zeit auch noch mehrfach umgeplant werden. Dabei sind viele Probleme nicht vorhersehbar.
Baurecht: Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren
Gefälligkeiten unter Architekten und Ingenieuren kommen teuer zu stehen
Baurecht: Honorarrisiko bei verfrühter Leistungserbringung
Ansprüche aus Honorarforderungen verjähren zum Jahresende
In wenigen Wochen, zum Jahresende, verjähren viele Ansprüche. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Bei den so genannten Vergütungsansprüchen handelt es sich um Honorarforderungen von Fachingenieuren oder Architekten.
Fehlendes Bautagebuch berechtigt Auftraggeber zur Minderung
Eine neue Entscheidung des BGH (VII 65/10) befasst sich mit dem vom Architekt zu führenden Bautagebuch. Hintergrund war die Honorarklage eines Architekten gegen einen Immobilienkaufmann für mehrere Sanierungsmaßnahmen im Bestand.
Baurecht: Vor- und Nachteile baubegleitender Planung abwägen
Erst planen, dann bauen - das war früher. Heute ist die sogenannte baubegleitende Planung üblich. Sie bietet allen Beteiligten die Chance, die Bauzeit zu verkürzen. Die HOAI allerdings regelt in Paragraph 3 Abs. 8 das Gegenteil.
Rechtsprobleme bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
ARGE Baurecht rät: Skonto muss vereinbart werden
Skontovereinbarungen üblich, also die Reduzierung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird.